FAQ /// Häufige Fragen
Diese Fragen werden uns häufig zu den Themen »Mietvertrag« und »Wohnen bei der Wohnbau Prenzlau« gestellt. Vielleicht ist ja auch für Sie eine passende Antwort dabei? Wenn nicht, wenden Sie sich gern direkt an uns. /// Kontakt aufnehmen
Die Höhe der Kaution beträgt bei der Wohnbau zwei Kaltmieten. Die Kaution wird auf einem für Sie eingerichteten Kautionskonto angelegt und verzinst. Anders als bei einer Wohnungsgenossenschaft müssen Sie bei uns keine Genossenschaftsanteile oder Eintrittsgelder bezahlen.
Als Kleinreparatur wird das Beheben kleinerer Schäden an
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist von Mietverhältnissen 3 Monate.
Ein erster Schritt bei Lärmbelästigungen durch Mitmieter ist es immer, den persönlichen Kontakt mit der besagten Person zu suchen, denjenigen darauf anzusprechen und um Abhilfe zu bitten. Sollte diese Bitte unerfüllt bleiben, führen Sie bitte ein Lärmprotokoll und lassen uns dieses zukommen. Eine Vorlage finden Sie in unserem Onlineservice Friedrich.
Die Miete ist immer am dritten Werktag des laufenden Monats fällig. Die Zahlung kann unkompliziert per Sepa-Lastschriftmandat erfolgen. Die Warmmiete setzt sich in der Regel wie folgt zusammen:
Für die Aufnahme einer weiteren Person in den Mietvertrag, z. B. wenn Ihr Lebensgefährte/ Ihre Lebensgefährtin in Ihre Wohnung mit einzieht, sind die folgenden Unterlagen bei uns einzureichen:
Bei uns müssen Sie keine Provision oder andere Gebühren für das Mieten einer Wohnung bezahlen.
Rollatoren-, Fahrrad- und Kinderwagenboxen können mündlich oder schriftlich beim Kundenbetreuer beantragt werden, z. B. über unseren Onlineservice Friedrich. Danach prüfen wir, ob vor dem Haus genügend Platz bzw. eine Fläche als Standort vorhanden ist. Ist dies der Fall, wird ein Vertrag für die Nutzung einer Box abgeschlossen. Die Aufstellung der Box erfolgt zeitnah vor Vertragsbeginn durch unsere Außendienstmitarbeiter. Ist vor Ihrem Haus nicht genügend Platz, bemühen wir uns, eine geeignete Lösung zu finden, um Ihnen dennoch eine Box zur Verfügung stellen zu können (z. B. lassen wir dann eine eigens dafür vorgesehene Fläche pflastern).
Nach Erhalt des ausgefüllten, unterschriebenen Bewerbungsbogens werden wir eine Schufa-Anfrage stellen. Unter Abwägung aller Umstände werden wir dann prüfen, ob Sie bei uns eine Wohnung mieten können. Negative Einträge bedeuten nicht unbedingt eine Absage.
Die Sperrmüllentsorgung durch die UDG ist kostenlos und kann wie folgt angemeldet werden:
Sofern keine Fremdfirma beauftragt wurde, tragen die Mieter für ein sauberes und gepflegtes Treppenhaus Sorge. Den Plan für die Treppenhausreinigung stellen die Mietparteien selbst auf.
Wir benötigen vor der Vertragsunterzeichnung einige Unterlagen von Ihnen. Diese reichen Sie am besten schon frühzeitig bei uns ein. So können wir Ihnen eine Wohnung schneller zusagen.
Sämtliche Umbauten in der Wohnung (inkl. Balkon) sind genehmigungspflichtig und vom Mieter zu tragen.
Für einige Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Diesen erhalten Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Prenzlau. Der Erhalt eines WBS ist abhängig vom jährlichen Haushaltseinkommen und der einziehenden Personenanzahl. Berücksichtigt werden auch beispielsweise Pflegestufen oder Werbungskosten.
Die Beantragung und Bewilligung von Wohngeld läuft über die Stadt Prenzlau. (Tel. 03984 75-247)
Eine Wohnung ist erst reserviert, wenn ein Termin zur Unterzeichnung des Mietvertrages vereinbart ist. Dieser Termin wird vereinbart, wenn alle Unterlagen vorliegen und Sie die Wohnung besichtigt haben.
Kaution
Kleinreparaturen
/// Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Gas, Fenster- und Türbeschlägen
/// Verschlussvorrichtungen für Türen, Fenster und Fensterläden
/// an Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen
/// Verglasungen
definiert. Dazu zählen auch vergleichbare Kleinreparaturen, die durch den häufigen und direkten Zugriff des Mieters z. B. auf den Wänden oder an oberhalb der Wände verlegte Installationen, wie an Steckdosenleisten, entstehen. Für die Meldung einer Kleinreparatur nutzen Sie bitte unseren Onlineservice Friedrich oder rufen Sie uns unter Telefon 03984 8557-0 an. Wir werden uns schnellstmöglich darum kümmern, dass der Schaden behoben wird.
Kündigung
Bei »Alt-Mietverträgen«, die bis 1990 abgeschlossen wurden, kann eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart worden sein. In der Regel beträgt diese 14 Tage oder es kann jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die genaue Kündigungsfrist ist im Mietvertrag festgehalten.
Lärmbelästigungen
Miete
/// Kaltmiete
/// Betriebskostenvorauszahlung
/// Heizkostenvorauszahlung
/// Warmmiete
In manchen Wohnungen sind die Heizkosten direkt an den Versorger (z. B. Stadtwerke) zu bezahlen, oder die Beheizung erfolgt über eine Gasetagenheizung. In diesem Fall können Sie selbst entscheiden, von welchem Versorger Sie Gas beziehen.
Der Mietpreis für jede Wohnung wird individuell anhand einzelner Punkte berechnet:
1. Umfeld und Lage des Hauses /// Eine Wohnung in der Innenstadt mit kurzen Wegen zum Einkaufen und ins Kino hat einen anderen Preis als eine Wohnung am Stadtrand.
2. Zustand des Hauses /// Ein umfangreich und hochwertig modernisierter Altbau hat einen anderen Preis als ein gepflegtes Haus, das in den letzten Jahren nicht saniert wurde.
3. Lage der Wohnung /// Die Nachfrage nach Wohnungen im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss ist deutlich höher. Demzufolge ist eine solche Wohnung auch mehr wert.
4. Ausstattung der Wohnung /// Eine Wohnung mit Balkon, Einbauküche und hochwertig saniertem Bad hat einen anderen Preis als eine Wohnung ohne diese Ausstattung. Es macht auch einen Unterschied, ob die Wohnung frisch gemalert ist oder ob der Mieter noch selbst renovieren muss.
Mitbewohner
/// Kopie des Ausweises
/// die letzten drei Einkommensnachweise
/// Selbstauskunft
/// Vermieterbescheinigung
Provision
Rollatorbox/Fahrradbox/Kinderwagenbox
Die Nutzung einer Box ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach Größe und Art der Box. Die genauen Preise können Sie bei Ihrer Kundenbetreuerin erfragen.
Schufa-Einträge
Sperrmüll & sonstiger Unrat
/// online unter www.udg-uckermark.de/sperrmuellabholung
/// per Telefon unter 03984 835-205 oder 03984 835-260
Zum Sperrmüll wird solcher Abfall gezählt, der selbst nach zumutbarer Zerkleinerung wegen seiner Sperrigkeit, seines Gewichts oder seiner Materialbeschaffenheit nicht in den Restmüllbehälter passt, wie z. B. Möbel, Möbelteile, Teppiche, Koffer, Kisten und Truhen, Matratzen und ähnliches. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der UDG (www.udg-uckermark.de)
Die Kosten für die Entsorgung des sonstigen Unrates sind vom Mieter zu tragen. Zu sonstigen Unrat zählen z. B. Fenster, Türen, Laminat, Paneele, Wand- und Deckenverkleidungen, Wasch- und Toilettendeckel sowie Altkleider.
Treppenhausreinigung
Kommen die Mieter Ihren Verpflichtungen der Treppenhausreinigung nicht nach, kann die Wohnbau Prenzlau eine Fremdfirma mit der Treppenreinigung beauftragen. Die Kosten der Reinigung werden dann auf alle Mietparteien aufgeteilt und in der nächsten Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.
Unterlagen zur Wohnungssuche
/// Ausgefüllter Interessentenbogen
/// Bewerberbogen
/// Gehaltsnachweise der letzten drei Monate bzw. Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Jobcenters
/// Vorlage des Personalausweises
/// Bescheinigung des derzeitigen Vermieters
/// ggf. einen Wohnberechtigungsschein
Umbau
Sollten diese aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sein, kann bei der Kranken- oder Pflegekasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Hierfür ist vorab meist ein Kostenangebot notwendig, welches wir gerne für Sie einholen.
Wohnberechtigungsschein
Wohngeld
Zusage
In einigen Fällen erhalten wir mehrere Zusagen von Interessenten für die gleiche Wohnung. Wir entscheiden dann nach Dringlichkeit und Dauer der Wohnungssuche, welcher Interessent die Zusage durch uns erhält. Auch die Bonität des Interessenten wird dabei berücksichtigt.