FAQ /// Häufige Fragen
Ihre häufigen Fragen kurz beantwortet
Diese Fragen werden uns häufig zu den Themen »Mietvertrag« und »Wohnen bei der Wohnbau Prenzlau« gestellt. Ist eine passende Antwort für Sie dabei? Wenn nicht, wenden Sie sich gern direkt an uns.
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Miete
Die Miete ist immer am dritten Werktag des laufenden Monats fällig. Die Zahlung kann unkompliziert per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen. Die Warmmiete setzt sich in der Regel wie folgt zusammen:
/// Kaltmiete
/// Betriebskostenvorauszahlung
/// Heizkostenvorauszahlung
In manchen Wohnungen sind die Heizkosten direkt an den Versorger (z. B. Stadtwerke) zu bezahlen, oder die Beheizung erfolgt über eine Gasetagenheizung. In diesem Fall können Sie selbst entscheiden, von welchem Versorger Sie Gas beziehen.
/// Umfeld und Lage des Hauses
Eine Wohnung in der Innenstadt mit kurzen Wegen zum Einkaufen und ins Kino hat einen anderen Preis als eine Wohnung am Stadtrand./// Zustand des Hauses
Ein umfangreich und hochwertig modernisierter Altbau hat einen anderen Preis als ein gepflegtes Haus, das in den letzten Jahren nicht saniert wurde./// Lage der Wohnung
Die Nachfrage nach Wohnungen im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss ist deutlich höher. Demzufolge ist eine solche Wohnung auch mehr wert./// Ausstattung der Wohnung
Wohnung finden
Eine Wohnung mit Balkon, Einbauküche und hochwertig saniertem Bad hat einen anderen Preis als eine Wohnung ohne diese Ausstattung. Es macht auch einen Unterschied, ob die Wohnung frisch gemalert ist oder ob der Mieter noch selbst renovieren muss. -
Kaution
Die Höhe der Kaution beträgt bei der Wohnbau zwei Kaltmieten. Die Kaution wird auf einem für Sie eingerichteten Kautionskonto angelegt und verzinst. Anders als bei einer Wohnungsgenossenschaft müssen Sie bei uns keine Genossenschaftsanteile oder Eintrittsgelder bezahlen.
Wohnung finden -
Kleinreparatur
Als Kleinreparatur wird das Beheben kleinerer Schäden definiert.
/// Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Gas, Fenster- und Türbeschläge
/// Verschlussvorrichtungen für Türen, Fenster und Fensterläden
/// Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen
/// VerglasungenDazu zählen auch vergleichbare Kleinreparaturen, die durch den häufigen und direkten Zugriff, z. B. auf die Wände oder an oberhalb der Wände verlegte Installationen, wie an Steckdosenleisten, entstehen. Für die Meldung einer Kleinreparatur nutzen Sie bitte unseren Onlineservice »Friedrich«.
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Mitbewohner
Für die Aufnahme einer weiteren Person in den Mietvertrag, z. B. wenn Ihr Lebensgefährte/Ihre Lebensgefährtin in Ihre Wohnung mit einzieht, sind die folgenden Unterlagen bei uns einzureichen:
/// Kopie des Ausweises
/// die letzten drei Einkommensnachweise
/// Selbstauskunft
/// VermieterbescheinigungSie können diese bequem über unseren Onlineservice Friedrich an uns senden.
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Kündigung
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist von Mietverhältnissen 3 Monate. Bei »Alt-Mietverträgen«, die bis 1990 abgeschlossen wurden, kann eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart worden sein. In der Regel beträgt diese 14 Tage oder es kann jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die genaue Kündigungsfrist ist im Mietvertrag festgehalten.
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Lärmbelästigung
Ein erster Schritt bei Lärmbelästigungen durch Mitmieter oder Mitmieterinnen ist es, den persönlichen Kontakt mit der besagten Person zu suchen, denjenigen darauf anzusprechen und um Abhilfe zu bitten. Sollte diese Bitte unerfüllt bleiben, führen Sie ein Lärmprotokoll und lassen uns dieses zukommen. Eine Vorlage finden Sie in unserem Onlineservice Friedrich.
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Provision
Bei uns müssen Sie keine Provision oder andere Gebühren für das Mieten einer Wohnung bezahlen.
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Wohngeld
Die Beantragung und Bewilligung von Wohngeld läuft über die Stadt Prenzlau.
Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen können Sie prüfen, ob Sie Wohngeld erhalten können.
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Wohnberechtigungsschein
Für einige Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Diesen erhalten Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Prenzlau. Der Erhalt eines WBS ist abhängig vom jährlichen Haushaltseinkommen und der einziehenden Personenanzahl. Berücksichtigt werden auch beispielsweise Pflegestufen oder Werbungskosten.
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Schufa-Einträge
Nach Erhalt des ausgefüllten, unterschriebenen Bewerbungsbogens werden wir eine Schufa-Anfrage stellen. Unter Abwägung aller Umstände werden wir dann prüfen, ob Sie bei uns eine Wohnung mieten können. Negative Einträge bedeuten nicht unbedingt eine Absage.
Wohnung finden -
Rollator-/Fahrrad-/Kinderwagenbox
Rollatoren-, Fahrrad- und Kinderwagenboxen können mündlich oder schriftlich beantragt werden, z. B. über unseren Onlineservice Friedrich. Danach prüfen wir, ob vor dem Haus genügend Platz bzw. eine Fläche als Standort vorhanden ist. Ist dies der Fall, wird ein Vertrag für die Nutzung einer Box abgeschlossen. Die Aufstellung der Box erfolgt zeitnah vor Vertragsbeginn durch unsere Außendienstmitarbeiter und -mitarbeiterinnen. Ist vor Ihrem Haus nicht genügend Platz, bemühen wir uns, eine geeignete Lösung zu finden, um Ihnen dennoch eine Box zur Verfügung stellen zu können (z. B. lassen wir dann eine eigens dafür vorgesehene Fläche pflastern).
Die Nutzung einer Box ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach Größe und Art der Box. Die genauen Preise können Sie bei uns erfragen. -
Sperrmüll & sonstiger Unrat
Die Sperrmüllentsorgung durch die UDG ist kostenlos und kann online angemeldet werden. Zum Sperrmüll wird solcher Abfall gezählt, der selbst nach zumutbarer Zerkleinerung wegen seiner Sperrigkeit, seines Gewichts oder seiner Materialbeschaffenheit nicht in den Restmüllbehälter passt, wie z. B. Möbel, Möbelteile, Teppiche, Koffer, Kisten und Truhen.
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Treppenhausreinigung
Sofern keine Fremdfirma beauftragt wurde, trägt die Mieterschaft für ein sauberes und gepflegtes Treppenhaus Sorge. Den Plan für die Treppenhausreinigung stellen die Mietparteien selbst auf. Kommen die Mieterinnen und Mieter ihren Verpflichtungen der Treppenhausreinigung nicht nach, kann die Wohnbau Prenzlau eine Fremdfirma mit der Treppenreinigung beauftragen. Die Kosten der Reinigung werden dann auf alle Mietparteien aufgeteilt und in der nächsten Betriebskostenabrechnung umgelegt.
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Unterlagen zur Wohnungssuche
Wir benötigen vor der Vertragsunterzeichnung einige Unterlagen von Ihnen. Diese reichen Sie am besten schon frühzeitig bei uns ein. So können wir Ihnen eine Wohnung schneller zusagen.
/// Gehaltsnachweise der letzten drei Monate bzw. Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Jobcenters
/// Vorlage des Personalausweises
/// Bescheinigung des derzeitigen Vermieters
/// ggf. einen Wohnberechtigungsschein
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Umbau
Sämtliche Umbauten in der Wohnung (inkl. Balkon) sind genehmigungspflichtig und von der Mieterin oder dem Mieter zu tragen. Sollten diese aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sein, kann bei der Kranken- oder Pflegekasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Hierfür ist vorab meist ein Kostenangebot notwendig, welches wir gerne für Sie einholen. Senden Sie uns eine Nachricht über unseren Onlineservice Friedrich, wenn Sie sich für einen Umbau interessieren.
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Zusage
Eine Wohnung ist erst reserviert, wenn ein Termin zur Unterzeichnung des Mietvertrages vereinbart ist. Dieser Termin wird vereinbart, wenn alle Unterlagen vorliegen und Sie die Wohnung besichtigt haben. In einigen Fällen erhalten wir mehrere Zusagen von Interessenten für die gleiche Wohnung. Wir entscheiden dann nach Dringlichkeit und Dauer der Wohnungssuche, welcher Interessent die Zusage durch uns erhält.
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