Sicherheit & Brandschutz im Wohnhaus
Warum darf mein Schuhschrank nicht im Treppenhaus stehen? Warum müssen Brandschutztüren stets geschlossen sein? Unsere Checkliste zeigt, was es im Sinne von Sicherheit und Brandschutz im Wohnhaus zu beachten gilt.
»Eigentum verpflichtet« lautet es im Artikel 14 des Grundgesetzbuches. Das bedeutet, dass der Vermieter angehalten ist, mögliche Gefahrenquellen auszuschließen und zu beseitigen. Die Verkehrssicherungspflicht gilt für die mitvermieteten Gemeinschaftsräume, ebenso für den Hof, den Keller, den Aufzug, den Hausflur und das Treppenhaus.
Ihr Schuhschrank im Hausflur stört niemanden, AUßER: die Feuerwehr, die sich im Ernstfall durch den verrauchten Flur kämpft. Wie Ihr Blumenkasten auf Balkonien angebracht ist, stört niemanden, BIS: Er bei einer Windböe aus der Halterung gerissen und zum tödlichen Geschoss wird. Aus diesem Grund führen die Außendienst-Mitarbeitenden der Wohnbau stetig Kontrollen durch.
Folgende Dinge gibt es zu beachten, wenn es um die Sicherheit und den Brandschutz im Wohnhaus geht:
Balkonien oder Außen-Fensterbänke
Damit Passanten oder Fahrzeuge nicht durch herabfallende Blumenkästen oder -töpfe gefährdet oder geschädigt werden gilt:
- Blumenkästen und -töpfe müssen rundum, wenigstens seitlich UND nach vorn gesichert sein.
- Blumenkästen und -töpfe hängen am besten innerhalb der Brüstung, dies gilt auch für
Blumenampeln oder Vogelhäuschen.
Gemeinschaftsräume wie Keller, Trockenräume, Fahrradabstellräume
Die Gemeinschaftsräume müssen frei von Brandgefahren und Stolperfallen sein:
- Stellen Sie nur das in den Gemeinschaftsraum, was hier auch hingehört. Diese Räume dürfen NICHT als Lagerraum für Kartons, Holzpaletten, Möbel oder ähnliches missbraucht werden.
- Brandschutztüren sind stets geschlossen zu halten. (Andernfalls erfüllen sie im Fall eines Brandes nicht ihre Funktion).
Treppenhäuser
Das Treppenhaus ist Rettungs- und Fluchtweg Nummer eins. Es muss daher frei von Stolperfallen und Brandgefahren sein:
- Schuhschränke oder andere Möbel, ebenso Blumen, dürfen NICHT im Treppenhaus stehen.
- Das Treppengeländer muss befestig und die Beleuchtung funktionstüchtig sein. Sollten Sie hier Mängel feststellen, schicken Sie uns gern eine Nachricht über unseren Onlineservice Friedrich.
Haus- und Hofeingänge
Müssen im Ernstfall für die Rettungsdienste zugänglich sein.
- Haus- und Hofeingänge dürfen NICHT zugeparkt oder durch Gegenstände verstellt werden.